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Anzahl der monatlich beförderten Passagiere (Ankünfte plus Abflüge), nach Flughafen und nach Art des Verkehrs (innerstaatlich, grenzüberschreitend, grenzüberschreitend intra-EU, grenzüberschreitend extra-EU). Beförderte Passagiere sind (1) alle Fluggäste auf einem bestimmten Flug (mit derselben Flugnummer), die nur einmal gezählt werden und nicht noch einmal für jede Teilstrecke des Fluges, (2) alle Zahlgäste und nicht zahlenden Fluggäste (Freigäste), deren Reise am Meldeflughafen beginnt oder endet, sowie umsteigende Fluggäste, die am Meldeflughafen zusteigen oder aussteigen. Ausgenommen sind Fluggäste im ungebrochenen Durchgangsverkehr.
Von2025Bis2026Werte21.403