Der Indikator quantifiziert die weltweite Nachfrage nach Materialgewinnungen (Biomasse, Metallerze, nichtmetallische Mineralien und fossile Energien/Energieträger), die durch den Verbrauch und die Investitionen von Haushalten, Regierungen und Unternehmen in der EU ausgelöst wird. Der Indikator für den Rohstoffverbrauch (RMC) ist ein Maß für den Materialfußabdruck. Sie stellt die Materialmenge in Rohmaterialäquivalent (RME) dar, die zur Herstellung der in der geografischen Referenzfläche verbrauchten Produkte benötigt wird (oder die Menge der Extraktion, im In- und Ausland, die direkt und indirekt benötigt wird). Er wird als Rohstoffinput (Rohstoffinput, RMI) abzüglich Ausfuhren in RME (berechnet auf aggregierter Produktebene, nach Material) berechnet. Der Indikator RMC vermittelt einen Einblick in die Menge und die Art der Materialien, die erforderlich sind, um die Nachfrage der EU nach Produkten zu decken.
Der Indikator ist definiert als das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dividiert durch den inländischen Materialverbrauch (DMC).
DMC misst die Gesamtmenge der direkt von einer Volkswirtschaft verwendeten Materialien. Er ist definiert als die jährliche Menge der Rohstoffe, die aus dem Inlandgebiet der lokalen Wirtschaft gewonnen werden, zuzüglich aller physischen Einfuhren abzüglich aller tatsächlichen Ausfuhren. Es sei darauf hingewiesen, dass der in DMC verwendete Begriff „Verbrauch“ den sichtbaren Verbrauch und nicht den Endverbrauch bezeichnet. DMC umfasst keine vorgelagerten Ströme im Zusammenhang mit Ein- und Ausfuhren von Rohstoffen und Erzeugnissen mit Ursprung außerhalb der lokalen Wirtschaft.
Der Indikator ist definiert als das gesamte Abfallaufkommen eines Landes, einschließlich mineralischer Abfälle, (aller NACE-zweige und privater Haushalte) geteilt durch die durchschnittliche Bevölkerung des Landes.
Der Indikator ist definiert als die gesamte in einem Land generierte Abfallmenge ohne dominante mineralische Abfälle (in Masseinheiten) pro Einheit des BIP (in Euro, verkettete Volumenindices (2010)). Der Quotient ist in kg pro Tausend Euro ausgedrückt.
Der Indikator misst die Abfallmenge die direkt von oder im Auftrag von kommunalen Behörden gesammelt und im Abfallmanagementsystem beseitigt wird. Er besteht größtenteils aus Abfällen welche von Haushalten generiert werden, kann jedoch auch Abfall aus ähnlichen Quellen wie dem Handel, Büros und öffentlichen Einrichtungen einschließen.
Der Indikator ist definiert als das Aufkommen an Lebensmittelabfällen pro Jahr geteilt durch die durchschnittliche Bevölkerung des Landes.
Lebensmittelabfälle umfassen jegliche angefallene Feuchtmasse in der Wertschöpfungskette für Lebensmittel, einschließlich in der Herstellung, der Verarbeitung, Lagerei und Transport, in Gastronomie, Catering und bei sonstigen Bewirtungsleistungen sowie in den privaten Haushalten.
„Verpackung“ bezeichnet in diesem Zusammenhang alle Erzeugnisse, die aus Stoffen aller Art bestehen, die für die Einschließung, den Schutz, die Handhabung, die Lieferung und die Aufmachung von Waren, von Rohstoffen bis hin zu verarbeiteten Waren, vom Hersteller bis zum Verwender oder Verbraucher verwendet werden. Auch alle zum selben Zweck verwendeten „Einwegartikel“ sind als Verpackungen zu betrachten. „Verpackungsabfall“ Verpackungen oder Verpackungsmaterialien, die unter die Abfalldefinition der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG fallen, ausgenommen Produktionsrückstände (Artikel 3 Absatz 1: „Abfall“ jeden Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss).
Dieser Indikator umfasst Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Unter „Verpackung“ sind in diesem Zusammenhang alle Erzeugnisse zu verstehen, die aus Stoffen aller Art bestehen, die für die Einschließung, den Schutz, die Handhabung, die Lieferung und die Aufmachung von Waren, von Rohstoffen bis hin zu verarbeiteten Waren, vom Hersteller bis zum Verwender oder Verbraucher verwendet werden sollen. Auch alle zum selben Zweck verwendeten „Einwegartikel“ sind als Verpackungen zu betrachten. „Verpackungsabfall“ Verpackungen oder Verpackungsmaterialien, die unter die Abfalldefinition der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG fallen, ausgenommen Produktionsrückstände (Artikel 3 Absatz 1: „Abfall“ jeden Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss).