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Dieser Indikator bezieht sich auf Opfer von Menschenhandel im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 2011/36/EU. Ein registriertes Opfer kann eine Person sein, die von der zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat offiziell als Opfer von Menschenhandel identifiziert wurde, oder eine Person, die die Kriterien der EU-Richtlinie erfüllt, aber von der zuständigen Behörde nicht offiziell identifiziert wurde, oder eine Person, die es ablehnte, offiziell oder rechtlich als Opfer des Menschenhandels identifiziert zu werden.
Von2008Bis2024Werte2.789Aktualisiert6.9.2026