• sdg_16_70

    Dieser Indikator bezieht sich auf Opfer von Menschenhandel im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 2011/36/EU. Ein registriertes Opfer kann eine Person sein, die von der zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat offiziell als Opfer von Menschenhandel identifiziert wurde, oder eine Person, die die Kriterien der EU-Richtlinie erfüllt, aber von der zuständigen Behörde nicht offiziell identifiziert wurde, oder eine Person, die es ablehnte, offiziell oder rechtlich als Opfer des Menschenhandels identifiziert zu werden.

    Von2008
    Bis2024
    Werte2.789
    Aktualisiert6.9.2026