Verringerung des prozentualen Anteils der armutsgefährdeten Personen auf Grund von Sozialtransfers (Berechnung basiert auf dem Vergleich der Armutsraten vor und nach Sozialtransfers, wobei Renten in dieser Berechnung nicht als Sozialtransfers miteingeschlossen sind). Der Indikator wird anhand von Daten der EU-SILC (Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen) berechnet.
Der Indikator stellt die absolute Differenz in der aggregierten Einkommensersatzrate bezüglich Männern und Frauen dar. Die aggregierte Einkommensersatzrate wird berechnet als das Verhältnis zwischen dem Median des individualen Rentenbruttoeinkommens in der Altersklasse 65 - 74 zu dem Median des individualen Bruttoeinkommens in der Altersklasse 50 - 59 ohne Berücksichtigung anderer Sozialtransfers.
Die Daten beziehen sich auf die Sozialleistungen in der Funktion Invalidität/Gebrechen, ausgedrückt in Millionen Euro. Die Sozialleistungen sind Geld- oder Sachübertragungen, die von den Sozialschutzsystemen an private Haushalte oder Einzelpersonen erbracht werden, um die Lasten zu decken, die ihnen durch eine festgelegte Zahl von Risiken oder Bedürfnissen entstehen. Die Funktion Invalidität/Gebrechen umfasst Einkommenssicherung und Unterstützung in Form von Bar- oder Sachleistungen (ausgenommen Gesundheitsversorgung) im Zusammenhang mit der Unfähigkeit von Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, an wirtschaftlichen oder sozialen Aktivitäten teilzunehmen. Die Datenquelle ist das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS).
Die Daten beziehen sich auf die Zahl der Leistungsempfänger von Invaliditätsrenten nach Art der Rente (Invaliditätsrente, Vorruhestandsgeld bei geminderter Erwerbsfähigkeit) am 31. Dezember. Die Datenquelle ist das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS).