Die Gesamteinnahmen des Staates sind im ESVG 2010, §8.100 und Kapitel 20 unter Bezug auf eine Liste von Kategorien definiert: Marktproduktion, Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung, Zahlungen für die Nichtmarktproduktion, Empfangene Produktions- und Importabgaben, Empfangende sonstige Subventionen, Empfangene Vermögenseinkommen, Einkommens- und Vermögenssteuern, Empfangene Nettosozialbeiträge, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers.
Die Gesamtausgaben des Staates sind in § 8.100 und Kapitel 20 ESVG 2010 unter Bezug auf eine Liste von Kategorien definiert: Vorleistungen, Bruttoinvestitionen, Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionsabgaben, Subventionen, zu leistende, Vermögenseinkommen, Einkommens- und Vermögensteuern, monetäre Sozialleistungen, soziale Sachtransfers - gekaufte Marktproduktion, sonstige laufende Transfers, Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche, Vermögenstransfers, zu leistende und Nettozugang an nicht produzierten Vermögensgütern.