- tec00127
Das öffentliche Defizit/der öffentliche Überschuss ist im Vertrag von Maastricht definiert als Finanzierungssaldo des gesamten Staatssektors entsprechend dem Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen). Der Staatssektor umfasst Zentralstaat, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung). Die einschlägigen Definitionen enthält die Ratsverordnung 479/2009, wie geändert.
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