Praktizierende Ärzte (Mediziner), die ihr Medizinstudium an einer geeigneten Einrichtung abgeschlossen haben und direkt Gesundheitsdienstleistungen für Patienten erbringen.
Zahnärzte, die über eine anerkannte Qualifikation in der Zahnmedizin verfügen und direkt Dienstleistungen für Patienten erbringen.
Zu den Ärzten mit Approbation gehören praktizierende und andere (nicht praktizierende) Ärzte, die als Angehörige der Gesundheitsberufe registriert und zur Berufsausübung berechtigt sind.