• tps00185

    Als formale Vereinbarung werden vier Arten der Kinderbetreuung und -erziehung berücksichtigt: Erziehung im Vorschulalter, Erziehung im schulpflichtigen Alter, Kinderbetreuung in zentralen Einrichtungen außerhalb der Schule (vorher/nachher) und Kinderbetreuung in Tagesstätten. Somit schließen die formalen Vereinbarungen" alle organisierten und kontrollierten Kinderbetreuungssysteme (öffentlich/privat) mit ein. Kinderbetreuung durch Tagesmütter, die keine formalen Strukturen zwischen dem Betreuer und den Eltern aufweisen (direkte Vereinbarungen) sind von der Definition der formalen Betreuung ausgenommen, da darin nur r Kinderbetreuung mit bestimmten Qualitätsmustern berücksichtigt werden.

    Von2014
    Bis2025
    Werte2.592
    Aktualisiert7.8.2026