Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist definiert als der Wert aller produzierter Güter und erbrachten Dienstleistungen abzüglich des Wertes der zu ihrer Generierung verbrauchten Güter und Dienstleistungen. Zur Berechnung der Wachstumsrate des BIP in Volumen wird das BIP zu jeweiligen Preisen in den Preisen des Vorjahres bewertet und die so berechneten Volumenänderungen auf das Niveau eines Referenzjahres übertragen; dies wird als verkettete Zeitreihe bezeichnet. Dadurch wird die Wachstumsrate nicht durch Preisänderungen erhöht. Ausgedrückt als prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorzeitraum und als prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorzeitraum pro Kopf.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Marktpreisen ist ein Maß für das Ergebnis der Produktionstätigkeit der gebietsansässigen produzierenden Einheiten. Es ist definiert als der Wert aller produzierten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Werts aller bei ihrer Produktion eingesetzten Waren und Dienstleistungen. In der Verordnung zum ESVG 2010 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) finden sich spezifischere Erläuterungen zur Methodik. Die Daten werden in Millionen Einheiten der Landeswährung.
Das BIP (Bruttoinlandsprodukt) spiegelt den Gesamtwert aller produzierten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Wertes der für die Vorleistungen in ihrer Produktion verwendeten Waren und Dienstleistungen wider. Die Angabe des BIP in KKS (Kaufkraftstandards) eliminiert Unterschiede in den Preisniveaus zwischen Ländern, und Berechnungen auf Pro-Kopf-Basis ermöglichen den Vergleich von Volkswirtschaften mit deutlich unterschiedlicher absoluter Größe. Ausgedrückt in Millionen Euro, Euro pro Kopf und Millionen Kaufkraftstandards.
Die Gesamtvergütung (in Geld oder in Sachleistungen), die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für die von ihm geleistete Arbeit zahlt. Einschließlich der vom Arbeitgeber gezahlten Sozialbeiträge. Ausgedrückt in Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) und als Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Der Wert der vom Staat erworbenen oder produzierten und direkt an private Haushalte zu Konsumzwecken gelieferten Güter und Dienstleistungen. Ausgedrückt in Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) und als Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Der Wert der Waren- und Dienstleistungsimporte als Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch für Waren und Dienstleistungen separat verfügbar.
Der Wert der Waren- und Dienstleistungsexporte als Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch für Waren und Dienstleistungen separat verfügbar.
Besteht aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Anlagegütern (insbesondere Maschinen und Ausrüstungen, Fahrzeuge, Wohnungen und andere Gebäude) durch gebietsansässige Produzenten abzüglich der Veräußerungen. Ausgedrückt in Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) und als Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Exporte von Waren und Dienstleistungen umfassen Transaktionen (Verkäufe, Tausch und Schenkungen) von Gebietsansässigen an Gebietsfremde. Importe von Waren und Dienstleistungen umfassen Transaktionen (Käufe, Tausch und Schenkungen) von Gebietsfremden an Gebietsansässige. Importe und Exporte von Waren entstehen, wenn das wirtschaftliche Eigentum an Waren zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden wechselt, unabhängig von entsprechenden physischen Warenbewegungen über Grenzen hinweg. Angaben in Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen).
Ausgaben für die unmittelbare Befriedigung individueller oder kollektiver Bedürfnisse privater Haushalte oder privater Organisationen ohne Erwerbszweck (wie etwa Religionsgemeinschaften, Sport- und sonstige Vereine, politische Parteien usw.). Ausgedrückt in Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) und in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).