Der Indikator misst den Anteil fettleibiger Menschen auf der Grundlage ihres Body Mass Index (BMI). Der BMI ist definiert als das Gewicht in Kilogramm dividiert durch das Quadrat der Körpergröße in Metern. Personen ab 18 Jahren gelten als fettleibig bei einem BMI von mindestens 30. Die Kategorie Vorstufe zu Fettleibigkeit bezieht sich auf Personen mit einem BMI zwischen 25 und 30. Das Übergewicht (BMI größer oder gleich 25) verbindet die beiden Kategorien Vorstufe zu Fettleibigkeit und Fettleibigkeit. Die in diesem Abschnitt dargestellten Daten stammen aus der Europäischen Gesundheitsumfrage (EHIS) und der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC).
Das landwirtschaftliche Realfaktoreinkommen misst das landwirtschaftliche Einkommen, das verwendet wird, um geliehene, gepachtete oder eigene Produktionsfaktoren (Kapital, Arbeit und Land) zu vergüten. Die Jahresarbeitseinheiten (JAE) sind definiert als Vollzeitäquivalent-Beschäftigung (entspricht der Zahl der Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten), die berechnet wird, indem die Gesamtarbeitsstunden durch die durchschnittliche jährliche Zahl der in Vollzeitjobs geleisteten Arbeitsstunden im Wirtschaftsgebiet geteilt werden. Dies kann als Maß für die Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft interpretiert werden. Die Daten stammen aus der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung für die Landwirtschaft, die detaillierte Informationen über die Einkommen des Agrarsektors enthält.
Der Indikator bezieht sich auf die Mittelzuweisungen des Staates für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (GBARD) für die Landwirtschaft. GBARD-Daten messen staatliche Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (FuE), bzw. wieviel Priorität Regierungen der öffentlichen Finanzierung von FuE einräumen.
GBARD-Daten werden anhand der Leitlinien des Frascati-Handbuchs der OECD aus dem Jahr 2015 und des Methodikhandbuchs für europäische Unternehmensstatistiken für FuE-Statistiken aus dem Jahr 2023 erstellt.
Dieser Indikator ist definiert als der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (UAA) an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (bestehend aus ökologisch bewirtschafteten Flächen und Flächen in Umstellung). Der ökologische Landbau ist ein Produktionsverfahren, bei dem der Umweltschutz und der Schutz wildlebender Tiere und Vieh, sowie – im Hinblick auf die tierische Erzeugung – Tierschutzaspekte, am stärksten in den Vordergrund gerückt werden. Dadurch wird der Einsatz synthetischer chemischer Betriebsmittel, sowie Düngemittel, Pestizide, Zusatzstoffe und medizinische Produkte, vermieden oder weitgehend reduziert.
Dieser Indikator misst die Ammoniakemissionen (NH3) aus der landwirtschaftlichen Erzeugung. Diese Emissionen ergeben sich aus der Dungbewirtschaftung, der Ausbringung anorganischer Stickstoffdünger und tierischer Dung, die auf den Boden ausgebracht werden, sowie durch den von Weidetieren abgeschiedenen Urin und Dung. Die Daten für diesen Indikator stammen aus dem EU-Verzeichnis über Luftverschmutzung, das von der Europäischen Umweltagentur (EUA) im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP) erstellt wurde, und stehen voll und ganz im Einklang mit den von den EU-Mitgliedstaaten erstellten nationalen Luftverschmutzungsinventaren. Die Daten über die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) stammen aus der jährlichen Statistik der pflanzlichen Erzeugung von Eurostat. Die Definition dieses Indikators basiert auf dem Indikator der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) C45 Emissionen aus der Landwirtschaft.
Dieser Indikator schätzt die Fläche, die von schwerer Erosion durch Wasser wie Starkregen, Oberbodenabspülung und Rillen (Bodenverlust von mehr als 10 Tonnen pro Hektar und Jahr). Diese Fläche wird in Quadratkilometern (km2) und als Prozentsatz der gesamten nicht künstlichen, erodierbaren Fläche des Landes ausgedrückt. Die Zahlen werden anhand von Bodenerosionsanfälligkeitsmodellen geschätzt. Die Daten stammen aus der Bodenerosionsdatenbank des JRC.
Der Indikator ist ein Multi-Art-Composite-Index, der die Fülle und Vielfalt einer Auswahl gängiger Vogelarten, die mit bestimmten Lebensräumen verbunden sind, integriert. Seltene Arten sind ausgeschlossen. Drei Gruppen von Vogelarten sind vertreten: verbreitete Ackerlandarten (39 Arten), verbreitete Waldarten (34 Arten) und alle gängigen Vogelarten (168 Arten; einschließlich Ackerland und Waldarten). Die Indizes werden nur für EU-Aggregate mit geglätteten Werten dargestellt. Der Europäische Vogelzählungsrat und sein gesamteuropäisches gemeinsames Vogelbeobachtungsprogramm liefern Daten aus 26 Mitgliedstaaten. MT ist nicht abgedeckt.