Der Indikator für geschlechtsspezifische Gewalt basiert auf den Ergebnissen der EU-Erhebung (https://ec.europa.eu/eurostat/web/gender-based-violence) über geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und andere Formen zwischenmenschlicher Gewalt (EU-GBV). Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wird definiert als „Gewalt, die sich gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist, oder Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“ (Artikel 3 Buchstabe d des Übereinkommens von Istanbul). Dieser Indikator deckt körperliche (einschließlich Bedrohungen) oder sexuelle Gewalt im Erwachsenenalter ab. Der Indikator misst den Anteil der Frauen im Alter zwischen 18 und 74 Jahren, die körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Partner oder Nichtpartner erlebt haben.
Der Indikator misst die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter als Prozentsatz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes männlicher Beschäftigter. Der Indikator wurde als unbereinigt definiert, da er ein Gesamtbild der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Löhnen und Gehältern vermittelt und ein Konzept darstellt das breiter ist als das Konzept des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit. Eingeschlossen sind alle Beschäftigten, die in Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten arbeiten, ohne Beschränkungen bezüglich des Alters und geleisteten Arbeitsstunden.
Der Indikator misst die Differenz zwischen den Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Die Beschäftigungsquote wird berechnet, indem die Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 64 Jahren durch die Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe geteilt wird. Der Indikator zeigt die Tätigkeit und den Beschäftigungsstatus für vier Personengruppen an: Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit befristetem Vertrag und teilzeitbeschäftigte Unterbeschäftigte. Der Indikator basiert auf der EU-Arbeitskräfteerhebung.
Nichterwerbspersonen sind Personen, die nicht erwerbstätig sind und entweder nicht aktiv Arbeit suchen oder für Arbeit nicht zur Verfügung stehen (auch wenn sie Arbeit gefunden haben, die sie in der Zukunft aufnehmen werden). Daher sind sie weder erwerbstätig noch erwerbslos. Diese in der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-LFS) verwendete Definition basiert auf den Beschlüssen der Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (ICLS), die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) organisiert wird. Zu den von diesem Indikator erfassten Gründen für die Nichterwerbstätigkeit gehört die „Betreuung von Erwachsenen mit Behinderungen oder Kindern“, was die Betreuung der eigenen Kinder oder der Kinder des Ehepartners einschließt, die innerhalb oder außerhalb des Haushalts leben, sowie die Betreuung erwachsener kranker, älterer, eingeschränkter oder behinderter Angehöriger (ab 15 Jahren). Ausgeschlossen ist jedoch die Betreuung von Freunden, Nicht-Angehörigen oder deren Kinder, Betreuung als Beruf und Betreuung als ehrenamtliche Tätigkeit. Berücksichtigt werden nur Personen, die Arbeitsbereitschaft zeigen, obwohl sie nicht erwerbstätig sind.
Der Indikator misst den Anteil der Bevölkerung im Alter von 18 bis 24 Jahren, der höchstens über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügt und in den vier Wochen vor der Erhebung an keiner Aus- oder Weiterbildung beteiligt war. Sekundarstufe I bezieht sich auf die ISCED (Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen) 2011 Niveaus 0-2 für Daten ab 2014 und auf den ISCED-Bereich 1997 Level 0-3C für die Daten bis 2013. Die Daten stammen aus der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE).
Der Indikator misst den Anteil der 25-34-Jährigen, die einen tertiären Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen haben (z. B. Universität, Fachhochschule usw.). Dieser Bildungsabschluss bezieht sich auf die ISCED (Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen) 2011 Niveaus 5-8 für Daten ab 2014 und auf die ISCED 1997 Niveaus 5-6 für Daten bis zum Jahr 2013. Der Indikator basiert auf der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE).