Der Produktionsindex für das Baugewerbe spiegelt die Produktion und die Tätigkeit des Baugewerbes wider. Er misst das Produktionsvolumen in monatlichen Abständen. Das Baugewerbe umfasst Hochbau und Tiefbau. Das Baugewerbe insgesamt entspricht der Abteilung F der NACE Rev. 2. Die Produktion im Baugewerbe wird als Volumenindex vom Typ Laspeyres mit festem Basisjahr erstellt. Das Basisjahr ist derzeit 2021 (Index 2021 = 100). Der Index wird in kalendereffekt- und saisonbereinigter Form dargestellt. Wachstumsraten bezüglich des Vormonats (M/M 1) werden auf der Grundlage von kalendereffekt- und saisonbereinigten Angaben berechnet, Wachstumsraten bezüglich des gleichen Monats im Vorjahr (M/M 12) auf der Grundlage von kalendereffektbereinigten Angaben.
Ziel des Baukostenindex ist es, die Entwicklung der Kosten aufzuzeigen, die dem Auftragnehmer/Hersteller bei Durchführung der Bauarbeiten entstehen, mit anderen Worten die Arbeitskosten, Materialkosten sowie Kosten für die Anlage und die Verwaltung. Das Baugewerbe entspricht Abschnitt F der NACE Rev. 2. Die Daten werden nicht saisonbereinigt.
Diese Tabelle enthält drei Indizes, aus denen die Entwicklung des Arbeitsinputs im Baugewerbe hervorgeht: Zahl der Beschäftigten, geleistete Arbeitsstunden sowie Löhne und Gehälter. Der Index „Zahl der Beschäftigten“ zeigt die Beschäftigungsentwicklung im Baugewerbe. Diese Zahl lässt sich definieren als die Gesamtzahl der in der jeweiligen Erhebungseinheit tätigen Personen sowie der Personen, die außerhalb der Einheit tätig sind, aber zu ihr gehören und von ihr bezahlt werden. Mit dem Index der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden wird die Entwicklung des geleisteten Arbeitsvolumens aufgezeigt. Bei der Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden handelt es sich um die aggregierte Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden, die während des Bezugszeitraums für die Produktion der Beobachtungseinheit erbracht wurden. Mit dem Index der Löhne und Gehälter wird die Entwicklung der Lohnsumme abgeschätzt. Als Löhne und Gehälter gelten alle Geld- oder Sachleistungen, die an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten (einschließlich Heimarbeitern) für die von ihnen während des Bezugszeitraums erbrachte Arbeit geleistet werden, unabhängig davon, ob es sich um Stunden-, Stück- oder Akkordlohn, regelmäßige oder unregelmäßige Zahlungen handelt. Das Baugewerbe entspricht Abschnitt F der NACE Rev. 2. Die Indizes werden kalender- und saisonbereinigt.