Das öffentliche Defizit/der öffentliche Überschuss ist im Vertrag von Maastricht definiert als Finanzierungssaldo des gesamten Staatssektors entsprechend dem Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG 95). Der Staatssektor umfasst Zentralstaat, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung). Die einschlägigen Definitionen enthält die Ratsverordnung 479/2010, geändert durch die Ratsverordnung 679/2010. Die Zahlen für den Staatssektor sind zwischen den Teilsektoren auf Ebene des Gesamtstaates konsolidiert. Die Reihen werden in Euro und als Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts ausgewiesen.
Das öffentliche Defizit/der öffentliche Überschuss ist im Vertrag von Maastricht definiert als Finanzierungssaldo des gesamten Staatssektors entsprechend dem Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG 95). Der Staatssektor umfasst Zentralstaat, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung). Die einschlägigen Definitionen enthält die Ratsverordnung 479/2010, geändert durch die Ratsverordnung 679/2010. Die Zahlen für den Staatssektor sind zwischen den Teilsektoren auf Ebene des Gesamtstaates konsolidiert. Die Reihen werden in Euro und als Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts ausgewiesen.
Die Bruttoanlageninvestitionen des Staates (Code P.51g ESVG 2010) umfassen den Erwerb abzüglich der Veräußerungen von Anlagegütern durch gebietsansässige Produzenten in einem Zeitraum zuzüglich gewisser Werterhöhungen an nichtproduzierten Vermögensgütern durch produktive Tätigkeiten von Produzenten oder institutionellen Einheiten. Zu den Anlagegütern zählen produzierte Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden.
Der Indikator wird definiert (im Vertrag von Maastricht) als Brutto-Gesamtschuldenstand zum Nominalwert (Nennwert) am Jahresende nach Konsolidierung innerhalb den einzelnen Bereichen der Verbindlichkeiten des Staatssektors (wie definiert in ESVG 2010): Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen und Kredite. Der allgemeine Staatssektor umfasst die Teilsektoren: Zentralregierung, Staatsregierung, Kommunen und Sozialversicherungsfonds.
Die Daten entsprechen der vierteljährlichen Verschuldung des Staatssektors. Der öffentliche Schuldenstand ist im Vertrag von Maastricht definiert als Brutto-Gesamtschuldenstand des gesamten Staatssektors zum Nominalwert (Nennwert) am Jahresende nach Konsolidierung. Der Staatssektor umfasst Zentralstaat, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung. Die Zahlen für den Staatssektor sind zwischen den Teilsektoren auf Ebene des Gesamtstaates konsolidiert. Daten sind nicht saisonbereinigt.