Menschen vom Armuts- und Ausgrenzungsrisiko befreit werden. Dieser Indikator entspricht der Summe der Personen, die armutsgefährdet sind oder unter materieller Deprivation leiden oder in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit leben. Alle Personen werden nur einmal gezählt, auch wenn sie in mehreren Sub-Indikatoren vertreten sind. Als von Armut bedroht gelten Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, die bei 60 % des nationalen verfügbaren medianen Äquivalenzeinkommens (nach Sozialtransfers) liegt. Bei Personen, die unter erheblicher materieller oder sozialer Deprivation leiden, sind die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel stark eingeschränkt, und sie sind nicht in der Lage, für mindestens sieben der folgenden dreizehn Ausgaben aufzukommen: i) Miete und Versorgungsleistungen, ii) angemessene Beheizung der Wohnung, iii) unerwartete Ausgaben, iv) jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder gleichwertiger Proteinzufuhr, v) einen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort, vi) Zugang zu einem Pkw/Kleintransporter für den persönlichen Gebrauch haben, vii) abgewohnter Möbel ersetzen, viii) abgenutzter Kleidung durch einige neue ersetzen, ix) zwei Paar ordnungsgemäß angebrachter Schuhe haben x) wöchentlich einen geringen Geldbetrag für sich selbst aufwenden, xi) regelmäßige Freizeitaktivitäten haben, xii) mindestens einmal im Monat mit Freunden/Familie für ein Getränk/eine Mahlzeit zusammenkommen oder xiii) eine Internetverbindung haben. Als in Haushvalten mit niedriger Erwerbstätigkeit lebend gelten Personen im Alter von 0-64 Jahren, die in Haushalten leben, in denen die Erwachsenen (18-64 Jahre) im vorhergehenden Jahr insgesamt 20 % oder weniger gearbeitet haben. Der Indikator wird anhand von Daten der EU-SILC (Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen) berechnet.
Menschen vom Armuts- und Ausgrenzungsrisiko befreit werden. Dieser Indikator entspricht der Summe der Personen, die armutsgefährdet sind oder unter materieller Deprivation leiden oder in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit leben. Alle Personen werden nur einmal gezählt, auch wenn sie in mehreren Sub-Indikatoren vertreten sind. Als von Armut bedroht gelten Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, die bei 60 % des nationalen verfügbaren medianen Äquivalenzeinkommens (nach Sozialtransfers) liegt. Bei Personen, die unter erheblicher materieller oder sozialer Deprivation leiden, sind die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel stark eingeschränkt, und sie sind nicht in der Lage, für mindestens sieben der folgenden dreizehn Ausgaben aufzukommen: i) Miete und Versorgungsleistungen, ii) angemessene Beheizung der Wohnung, iii) unerwartete Ausgaben, iv) jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder gleichwertiger Proteinzufuhr, v) einen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort, vi) Zugang zu einem Pkw/Kleintransporter für den persönlichen Gebrauch haben, vii) abgewohnter Möbel ersetzen, viii) abgenutzter Kleidung durch einige neue ersetzen, ix) zwei Paar ordnungsgemäß angebrachter Schuhe haben x) wöchentlich einen geringen Geldbetrag für sich selbst aufwenden, xi) regelmäßige Freizeitaktivitäten haben, xii) mindestens einmal im Monat mit Freunden/Familie für ein Getränk/eine Mahlzeit zusammenkommen oder xiii) eine Internetverbindung haben. Als in Haushvalten mit niedriger Erwerbstätigkeit lebend gelten Personen im Alter von 0-64 Jahren, die in Haushalten leben, in denen die Erwachsenen (18-64 Jahre) im vorhergehenden Jahr insgesamt 20 % oder weniger gearbeitet haben. Der Indikator wird anhand von Daten der EU-SILC (Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen) berechnet.
Diese Tabelle enthält angepasste Schätzungen des Indikators Menschen vom Armuts- und Ausgrenzungsrisiko. Dieser Indikator entspricht der Summe der Personen, die armutsgefährdet sind oder unter materieller Deprivation leiden oder in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit leben. Alle Personen werden nur einmal gezählt, auch wenn sie in mehreren Sub-Indikatoren vertreten sind. Als von Armut bedroht gelten Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, die bei 60 % des nationalen verfügbaren medianen Äquivalenzeinkommens (nach Sozialtransfers) liegt. Bei Personen, die unter erheblicher materieller oder sozialer Deprivation leiden, sind die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel stark eingeschränkt, und sie sind nicht in der Lage, für mindestens sieben der folgenden dreizehn Ausgaben aufzukommen: i) Miete und Versorgungsleistungen, ii) angemessene Beheizung der Wohnung, iii) unerwartete Ausgaben, iv) jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder gleichwertiger Proteinzufuhr, v) einen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort, vi) Zugang zu einem Pkw/Kleintransporter für den persönlichen Gebrauch haben, vii) abgewohnter Möbel ersetzen, viii) abgenutzter Kleidung durch einige neue ersetzen, ix) zwei Paar ordnungsgemäß angebrachter Schuhe haben x) wöchentlich einen geringen Geldbetrag für sich selbst aufwenden, xi) regelmäßige Freizeitaktivitäten haben, xii) mindestens einmal im Monat mit Freunden/Familie für ein Getränk/eine Mahlzeit zusammenkommen oder xiii) eine Internetverbindung haben. Als in Haushvalten mit niedriger Erwerbstätigkeit lebend gelten Personen im Alter von 0-64 Jahren, die in Haushalten leben, in denen die Erwachsenen (18-64 Jahre) im vorhergehenden Jahr insgesamt 20 % oder weniger gearbeitet haben. Der Indikator wird anhand von Daten der EU-SILC (Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen) berechnet.
Verringerung des prozentualen Anteils der armutsgefährdeten Personen auf Grund von Sozialtransfers (Berechnung basiert auf dem Vergleich der Armutsraten vor und nach Sozialtransfers, wobei Renten in dieser Berechnung nicht als Sozialtransfers miteingeschlossen sind). Der Indikator wird anhand von Daten der EU-SILC (Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen) berechnet.
Der behinderungsspezifische Unterschied in der Erwerbstätigkeit ist definiert als der Unterschied zwischen der Erwerbstätigenquote von Personen ohne Aktivitätseinschränkung und Personen mit einigen oder starken Aktivitätseinschränkungen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Quelle: Europäischen Statistiken zu Einkommen, sozialer Eingliederung und Lebensbedingungen (EU-SILC).
Prozent der Bevölkerung, die in einem Haushalt lebt, in dem die Gesamtwohnkosten (abzüglich Wohnungsbeihilfen) mehr als 40 % des insgesamt verfügbaren Haushaltseinkommens (abzüglich Wohnungsbeihilfen) betragen.
Dieser Indikator zeigt den Prozentanteil der Kindern (unter 3 Jahren), die in formalen Kinderbetreuungseinrichtungen betreut werden, d.h. nicht durch die Familie. Der Indikator wird anhand von Daten der EU-SILC (Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen) berechnet.
Nach eigenen Angaben nicht erfüllter Bedarf nach ärztlicher Untersuchung oder Behandlung besteht nach eigener Beurteilung der Frage, ob er oder sie ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen benötigten, aber nicht bekommen haben oder in Anspruch genommen haben aufgrund einer der drei folgenden Ursachen: „finanzielle Gründe", „Warteliste", „Anfahrt zu lang". Ärztliche Untersuchungen bezieht sich auf individuellen Gesundheitsleistungen (ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen ausgeschlossen zahnärztliche Versorgung) die durchgeführt wurden entweder durch oder unter direkter Aufsicht von Ärzten oder Angehörigen gleichwertiger Berufe im nationalen Gesundheitssystem. Daten werden durch die EU-Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) gesammelt und beziehen sich auf Bedarfe innerhalb der letzten 12 Monate. Angaben sind in Prozent der Bevölkerung über 16 Jahren, die in einem privaten Haushalt leben, ausgedrückt.