Das Finanzierungskonto erfasst Transaktionen in Bezug auf finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden. Die Transaktionen werden als Nettobeträge ausgewiesen: Der Nettozugang an finanziellen Aktiva entspricht dem Bruttoerwerb an Aktiva abzüglich der Bruttoveräußerung von Aktiva; der Nettozugang an Verbindlichkeiten entspricht der Bruttoaufnahme von Verbindlichkeiten abzüglich des Bruttorückgangs der Verbindlichkeiten. Im Rahmen der funktionalen Gliederung werden grenzüberschreitende finanzielle Transaktionen und Positionen in Direktinvestitionen, Wertpapieranlagen, Finanzderivate (ohne Währungsreserven) und Mitarbeiteraktienoptionen, Übriger Kapitalverkehr und Währungsreserven unterteilt. Grenzüberschreitende finanzielle Transaktionen und Positionen werden außerdem nach Instrumentenkategorien und institutionellen Sektoren untergliedert. Das Finanzierungskonto bildet zusammen mit der Leistungs- und der Kapitalbilanz die Zahlungsbilanz. Ausgedrückt wird das Finanzierungskonto in % des BIP oder in Mio. Landeswährung. Der Indikator basiert auf den Zahlungsbilanzdaten, die Eurostat von den EU-Mitgliedstaaten gemeldet werden. Beruhen die entsprechenden Definitionen auf der sechsten Auflage des Zahlungsbilanzhandbuchs (Balance of Payments Manual – BPM 6).
Das Finanzierungskonto erfasst Transaktionen in Bezug auf finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden. Die Transaktionen werden als Nettobeträge ausgewiesen: Der Nettozugang an finanziellen Aktiva entspricht dem Bruttoerwerb an Aktiva abzüglich der Bruttoveräußerung von Aktiva; Im Rahmen der funktionalen Gliederung werden grenzüberschreitende finanzielle Transaktionen und Positionen in Direktinvestitionen, Wertpapieranlagen, Finanzderivate (ohne Währungsreserven) und Mitarbeiteraktienoptionen, Übriger Kapitalverkehr und Währungsreserven unterteilt. Grenzüberschreitende finanzielle Transaktionen und Positionen werden außerdem nach Instrumentenkategorien und institutionellen Sektoren untergliedert. Das Finanzierungskonto bildet zusammen mit der Leistungs- und der Kapitalbilanz die Zahlungsbilanz. Die Daten werden in Mio. Landeswährung ausgedrückt. Der Indikator basiert auf den Zahlungsbilanzdaten, die Eurostat von den EU-Mitgliedstaaten gemeldet werden. Beruhen die entsprechenden Definitionen auf der sechsten Auflage des Zahlungsbilanzhandbuchs (Balance of Payments Manual – BPM 6).
Ausländische Direktinvestitionen (ADI) sind eine Kategorie von Investitionen, mit denen ein in einer Volkswirtschaft ansässiges Unternehmen (Direktinvestor) eine langfristige Beteiligung an einem Unternehmen (Direktinvestitionsunternehmen) anstrebt, das in einem anderen Wirtschaftsgebiet als das des Direktinvestors ansässig ist. Ein dauerhaftes Interesse impliziert, das zwischen dem Direktinvestor und dem Direktinvestitionsunternehmen eine langfristige Beziehung und ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens bestehen. Ein dauerhaftes Interesse wird vermutet, wenn der Investor mindestens 10% der Stimmrechte an dem Direktinvestitionsobjekt erwirbt. Direktinvestitionsströme umfassen: -Beteiligungskapital einschließlich Anteilsrechte an Zweigniederlassungen sowie alle Anteile an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen -Reinvestierte Gewinne bestehend aus der Ausgleichsbuchung zum Anteil des Direktinvestors an den Gewinnen, die von Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht ausgeschüttet wurden, und Gewinne der Zweigniederlassungen, die nicht an den Direktinvestor überwiesen wurden und die als Vermögenserträge ausgewiesen wurden. -Schuldinstrumente. Die Daten sind gemäß dem 'Asset-Liability-Principle' ausgewiesen, zusammengestellt im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistik, und entsprechen den Komponenten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die ausländischen Direktinvestitionsströme entsprechen dem Wert der Direktinvestitionsverbindlichkeiten des Meldelandes gegenüber der übrigen Welt im Referenzzeitraum. Die Daten werden in % des BIP ausgedrückt, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Größe der Volkswirtschaften der Meldeländer zu eliminieren. Die Definitionen beruhen auf der sechsten Auflage des Zahlungsbilanzhandbuchs des IWF (Balance of Payments Manual – BPM 6).
Ausländische Direktinvestitionen (ADI) sind eine Kategorie von Investitionen, die eine in einem Wirtschaftsgebiet ansässige Einheit tätigt (Direktinvestor), um eine langfristige Beteiligung an einem in einem anderen Wirtschaftsgebiet ansässigen Unternehmen zu erwerben (Direktinvestitionsobjekt). Ein dauerhaftes Interesse impliziert, das zwischen dem Direktinvestor und dem Direktinvestitionsunternehmen eine langfristige Beziehung und ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens bestehen. Ein dauerhaftes Interesse wird vermutet, wenn der Investor mindestens 10% der Stimmrechte an dem Direktinvestitionsobjekt erwirbt. Direktinvestitionsbestände umfassen: - Beteiligungskapital einschließlich der Anteilsrechte an Zweigniederlassungen sowie alle Anteile an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen. -Schuldinstrumente Die Daten sind gemäß dem 'Asset-Liability-Principle' ausgewiesen, zusammengestellt im Rahmen des Auslandsvermögensstatuts, und entsprechen den Komponenten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die Bestände ausländischer Direktinvestitionen entsprechen dem Wert der Direktinvestitionsverbindlichkeiten des Meldelandes gegenüber der übrigen Welt am Ende der Referenzperiode. Um Größenunterschiede der Volkswirtschaften in den berichtenden Ländern auszugleichen, werden die Daten in Prozent des BIP ausgedrückt. Die Definitionen beruhen auf der sechsten Auflage des Zahlungsbilanzhandbuchs des IWF (Balance of Payments Manual – BPM 6).
Ausländische Direktinvestitionen (ADI) sind eine Kategorie von Investitionen, mit denen ein in einer Volkswirtschaft ansässiges Unternehmen (Direktinvestor) eine langfristige Beteiligung an einem Unternehmen (Direktinvestitionsunternehmen) anstrebt, das in einem anderen Wirtschaftsgebiet ansässig ist. „Langfristige Beteiligung“ bedeutet, dass eine dauerhafte Beziehung zwischen dem Direktinvestor und dem Direktinvestitionsunternehmen besteht und dass der Investor einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens ausübt. Als langfristige Beteiligung gilt der Erwerb von mindestens 10 % der Stimmrechtsanteile an dem Unternehmen, das Gegenstand der Direktinvestition ist. Die Daten werden in Mio. Landeswährung. Unter Direktinvestitionen fallen folgende Positionen: - Das Beteiligungskapital umfasst Kapitalbeteiligungen an Zweigniederlassungen sowie an Tochtergesellschaften und anderen verbundenen Unternehmen. - Die Position „Reinvestierte Gewinne“ umfasst die Gegenbuchung für den auf den Direktinvestor entfallenden Anteil an den nicht als Dividende ausgeschütteten Erträgen von Tochtergesellschaften oder anderen verbundenen Unternehmen und Erträgen von Zweigniederlassungen, die dem Direktinvestor nicht zugeflossen sind und die unter „Vermögenseinkommen“ erfasst werden. - Schuldtitel. Direktinvestitionen werden hauptsächlich nach dem Richtungsprinzip untergliedert: 1) inländische Direktinvestitionen im Ausland (Direktinvestitionen im Ausland) 2) ausländische Direktinvestitionen im Meldeland (ausländische Direktinvestitionen). Die ausländischen Direktinvestitionen sind Investitionen eines nicht ansässigen Investors in einem Unternehmen, das Gegenstand einer Direktinvestition im Gastland ist; aus der Sicht des Meldelands handelt es sich um eine Einflussnahme durch den ausländischen Direktinvestor im Inland. Beruhen die entsprechenden Definitionen auf der sechsten Auflage des Zahlungsbilanzhandbuchs (Balance of Payments Manual – BPM 6).
Ausländische Direktinvestitionen (ADI) sind eine Kategorie von Investitionen, mit denen ein in einer Volkswirtschaft ansässiges Unternehmen (Direktinvestor) eine langfristige Beteiligung an einem Unternehmen (Direktinvestitionsunternehmen) anstrebt, das in einem anderen Wirtschaftsgebiet ansässig ist. „Langfristige Beteiligung“ bedeutet, dass eine dauerhafte Beziehung zwischen dem Direktinvestor und dem Direktinvestitionsunternehmen besteht und dass der Investor einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens ausübt. Als langfristige Beteiligung gilt der Erwerb von mindestens 10 % der Stimmrechtsanteile an dem Unternehmen, das Gegenstand der Direktinvestition ist. Die Daten werden in Mio. Landeswährung. Unter Direktinvestitionen fallen folgende Positionen: - Das Beteiligungskapital umfasst Kapitalbeteiligungen an Zweigniederlassungen sowie an Tochtergesellschaften und anderen verbundenen Unternehmen. - Die Position „Reinvestierte Gewinne“ umfasst die Gegenbuchung für den auf den Direktinvestor entfallenden Anteil an den nicht als Dividende ausgeschütteten Erträgen von Tochtergesellschaften oder anderen verbundenen Unternehmen und Erträgen von Zweigniederlassungen, die dem Direktinvestor nicht zugeflossen sind und die unter „Vermögenseinkommen“ erfasst werden. - Schuldtitel. Direktinvestitionen werden hauptsächlich nach dem Richtungsprinzip untergliedert: 1) inländische Direktinvestitionen im Ausland (Direktinvestitionen im Ausland) 2) ausländische Direktinvestitionen im Meldeland (ausländische Direktinvestitionen). Die ausländischen Direktinvestitionen sind Investitionen eines nicht ansässigen Investors in einem Unternehmen, das Gegenstand einer Direktinvestition im Gastland ist; aus der Sicht des Meldelands handelt es sich um eine Einflussnahme durch den ausländischen Direktinvestor im Inland. Beruhen die entsprechenden Definitionen auf der sechsten Auflage des Zahlungsbilanzhandbuchs (Balance of Payments Manual – BPM 6).