Der Index der nominalen Lohnstückkosten (NLSK) ist definiert als das Verhältnis der Arbeitskosten zur Arbeitsproduktivität, wobei die Arbeitskosten das Verhältnis des Arbeitnehmerentgelts (zu jeweiligen Preisen) zu den von den Arbeitnehmern geleisteten Arbeitsstunden und die Arbeitsproduktivität das Verhältnis des Bruttoinlandsprodukts (zu Marktpreisen in Millionen, verkettete Volumen, Bezugsjahr 2015) zu den geleisteten Arbeitsstunden ist. Der VMU-Indikator wird als prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr ausgedrückt. Die Daten zur Beschäftigung werden nach dem Inlandskonzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dargestellt. Die Eingabedaten werden aus den offiziellen Länderdaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen über das Lieferprogramm des ESVG 2010 bezogen.
Die Reihe „Relative Lohnstückkosten“ misst die Handelsposition eines Landes im Verhältnis zu seinen Partnern im Euro-Währungsgebiet und gibt damit Aufschluss über Veränderungen der Wettbewerbsposition. Die Messgröße berücksichtigt nicht nur Veränderungen des Wechselkurses am Markt, sondern auch Schwankungen des relativen Preisniveaus auf der Grundlage der Lohnstückkosten; daher lässt sie sich als ein Indikator für die Wettbewerbsfähigkeit heranziehen. Die Daten werden als prozentuale Veränderung über zehn Jahre und über ein Jahr präsentiert. Ein Rückgang des Index der relativen Lohnstückkosten wird als Stärkung der Wettbewerbsposition eines Landes im Verhältnis zu seinen Handelspartnern im Euro-Währungsgebiet betrachtet. Datenquelle: Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN)
Die Arbeitsproduktivität ist das Verhältnis des Bruttoinlandsprodukts (Marktpreise in Millionen, kettenindexierte Volumina, Referenzjahr 2015) zur Gesamtzahl der von Arbeitnehmern und Selbstständigen geleisteten Arbeitsstunden (Inlandskonzept). Das BIP pro geleisteter Arbeitsstunde gibt Aufschluss darüber, wie viel wirtschaftliche Produktionstätigkeit auf jede in der Volkswirtschaft geleistete Stunde entfällt. Die Eingangsdaten stammen aus den offiziellen nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder im Rahmen des Übermittlungsprogramms gemäß ESVG 2010. Der VMU-Hilfsindikator wird als prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr ausgedrückt. In der Tabelle werden die Werte auch als Index (2015=100) dargestellt.
Das Arbeitnehmerentgelt (zu jeweiligen Preisen) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden, und zwar als Entgelt für die von diesem im Darstellungszeitraum geleistete Arbeit. Das Arbeitnehmerentgelt besteht aus Löhnen und Gehältern sowie aus den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber. Die Eingabedaten werden aus den offiziellen Übermittlungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder im Rahmen des ESVG-2010-Übermittlungsprogramms gewonnen. Die Daten werden in Mio. Landeswährung ausgedrückt.
Erwerbstätige sind alle Personen - Arbeitnehmer und Selbständige - die innerhalb der Produktionsgrenzen des ESVG eine Produktionstätigkeit ausüben. Beschäftigung umfasst Arbeitnehmer und Selbständige, die für im Wirtschaftsgebiet ansässige Produktionseinheiten tätig sind (Inlandskonzept). Beschäftigung wird als Anzahl der Personen gemessen, ohne Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. Die Daten werden gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft erstellt (NACE Rev. 2). Die Daten werden als prozentuale Veränderung des Jahres Y gegenüber dem Jahr Y-1 ausgedrückt.
Arbeitnehmer entsprechen der IAO-Definition von „bezahlter Beschäftigung“. Ein Arbeitsverhältnis besteht, wenn zwischen einem Unternehmen und einem Arbeitnehmer ein formeller oder informeller, freiwillig geschlossener Vertrag besteht, demzufolge der Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig wird und dafür Geld- oder Sachleistungen erhält. Personen, die sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbständiger tätig sind, werden als Arbeitnehmer eingestuft, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers ihre Haupttätigkeit nach Einkommen darstellt. Falls Angaben über das Einkommen nicht zu erlangen sind, sind die geleisteten Arbeitsstunden als Ersatz heranzuziehen. Dies gilt auch für Personen, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie über eine formale Arbeitsplatzbindung verfügen. Die Daten stammen aus den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und werden als prozentuale Veränderung des Jahres Y mit dem Jahr Y-1 und in 1000 Personen ausgedrückt. Je nach geografischer Erfassung unterscheidet das ESVG 2010 zwischen zwei Beschäftigungskonzepten: gebietsansässige Erwerbstätige (Inländerkonzept) und Erwerbstätigkeit in gebietsansässigen produzierenden Einheiten ohne Berücksichtigung des Wohnorts des Arbeitnehmers (Inlandskonzept). In der Tabelle werden die Beschäftigten nach dem Inlandskonzept dargestellt.