Der Index der nominalen Lohnstückkosten (NULC) ist definiert als das Verhältnis der Arbeitskosten zur Arbeitsproduktivität. Die Arbeitskosten ergeben sich aus dem Verhältnis der Arbeitnehmerentgelte (zu laufenden Preisen) zu den von Arbeitnehmern geleisteten Arbeitsstunden, während die Arbeitsproduktivität als Verhältnis des Bruttoinlandsprodukts (zu Marktpreisen, in Millionen, verkettete Volumen mit dem Referenzjahr 2015) zur Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden berechnet wird.
Die Eingangsdaten stammen aus den offiziellen Übermittlungen der Länder im Rahmen des Übermittlungsprogramms ESA 2010 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Die Daten werden als prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr sowie als Index (2015=100) dargestellt.
Die Arbeitsproduktivität wird als das Verhältnis des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu aktuellen Preisen (nominal) zur Gesamtzahl der von Arbeitnehmern und Selbstständigen geleisteten Arbeitsstunden definiert (Inlandskonzept). Das BIP pro geleisteter Arbeitsstunde gibt einen Hinweis darauf, wie viel wirtschaftliche Produktionsaktivität jeder geleisteten Arbeitsstunde in der Volkswirtschaft zugerechnet werden kann. Liegt der Index eines Landes über 100, so ist das BIP pro beschäftigter Person in diesem Land höher als der EU-Durchschnitt – und umgekehrt. Die Basiszahlen werden in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt, also in einer gemeinsamen Währung, die Preisniveauunterschiede zwischen Ländern ausgleicht und somit einen aussagekräftigen Vergleich des BIP-Volumens zwischen Ländern ermöglicht.
Bitte beachten Sie, dass die Kennzahl „beschäftigte Personen“ nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung unterscheidet.
Die Eingangsdaten stammen aus den offiziellen Übermittlungen der nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Rahmen des ESA-2010-Übermittlungsprogramms. Die Daten werden als prozentuale Veränderung (Vergleich Jahr Y mit Jahr Y-1) sowie als Index mit Basisjahr 2015 dargestellt.
Das Arbeitnehmerentgelt (zu jeweiligen Preisen) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden, und zwar als Entgelt für die von diesem im Darstellungszeitraum geleistete Arbeit. Das Arbeitnehmerentgelt besteht aus Löhnen und Gehältern sowie aus den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber. Die Eingabedaten werden aus den offiziellen Übermittlungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder im Rahmen des ESVG-2010-Übermittlungsprogramms gewonnen. Die Daten werden in Mio. Landeswährung ausgedrückt.
Erwerbstätige sind Personen, die in der Berichtswoche mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns arbeiteten oder nicht arbeiteten, aber einen Arbeitsplatz hatten, von dem sie vorübergehend abwesend waren. Jeder, der ein Entgelt für die Teilnahme an einer Ausbildung am Arbeitsplatz erhält, die gleichzeitig die Herstellung von Waren oder Dienstleistungen umfasst, ist als erwerbstätig anzusehen. Selbständige und mithelfende Familienangehörige sind ebenfalls inbegriffen. Erwerbstätigkeit wird in Personen gemessen, ohne zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zu unterscheiden. Die Daten sind in 1000 Personen gegeben. Die vierteljährlichen Daten sind nichtsaisonbereinigte. Die Angaben stammen aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Je nach geografischer Erfassung unterscheidet das ESVG 2010 zwischen zwei Beschäftigungskonzepten: gebietsansässige Erwerbstätige („nationales“ Beschäftigungskonzept) und Erwerbstätigkeit in gebietsansässigen produzierenden Einheiten („Inlandskonzept“). In der Tabelle wird die Erwerbstätigkeit insgesamt nach dem Inlandskonzept dargestellt.